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Trinkverordnung
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Die schroth`sche Trinkverordnung

Der rhythmische Wechsel der kurärztlich individuell verordneten Flüssigkeitsmenge gibt dem Körper und dem

Selbstheilungs-Prozess einen weiteren Impuls und unterstützt somit die Gewebsdrainage im Organismus.

Während der Trockentage entsteht ein Sog aus dem Zwischengewebe in das leicht dickflüssigere Blut.

Am Trinktag werden dann die herausgelösten Substanzen ausgeschieden.

Kurgetränk kann neben Mineralwasser, Tee und Säften auch trockener Kurwein in moderaten Mengen sein.

Dieser wird wie die individuell benötigte Flüssigkeitsmenge, je nach Krankheitsbild ärztlich verordnet.

Der Wein ist jedoch keineswegs zwingend vorgeschrieben.

Der gesundheitsfördernde Effekt des moderaten Weinkonsums:

Die Trinkverordnung ist..

  • Stoffwechselsteigernd
  • Durchblutungsfördernd
  • Hemmend auf das Bakterienwachstum im Darm
  • Reich an Mineralstoffen
  • Psychisch aufhellend
  • Steigernd auf das HDL-Cholesterin (das gute Cholesterin)
  • Reich an Antioxidantien und damit vorbeugend gegen Herzinfarkt
  • Besserung der Fließeigenschaften des Blutes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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